Präambel
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage für Vertragsabschlüsse zwischen Ing. Robert Pichler bzw. Lightbox-Project e.U. einerseits (nachfolgend kurz „Vermieter“ oder „Veranstalter“) und Dritten (nachfolgend kurz „Vertragspartner“ oder „Auftraggeber“).
Art. 1 Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmergeschäfte
1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gemäß Art. 1 der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Vertragsabschlüsse mit Unternehmern. Unternehmer iSd § 1 KSchG ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbstständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt. Für Vertragsabschlüsse mit Verbrauchern (Konsumenten) gelangen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Verbrauchergeschäfte gemäß Art. 2 der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Anwendung.
1.2. Der Vermieter/Veranstalter schließt Verträge – sofern nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart wurde – ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab.
1.3. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten bis zur Bekanntmachung des Inkrafttretens einer neuen Version für sämtliche – auch zukünftige – Verträge, auch wenn bei zukünftigen Vertragsabschlüssen nicht nochmal gesondert auf sie Bezug genommen wird. Mit der Auftragserteilung anerkennt der Vertragspartner deren ausschließliche Anwendbarkeit.
1.4. Der Einbeziehung entgegenstehender oder ergänzender Vertragsbedingungen des Vertragspartners wird ausdrücklich widersprochen. Diese sind ausnahmslos nur gültig, wenn und insoweit sie im Einzelfall schriftlich vereinbart wurden. Insbesondere gelten Vertragserfüllungshandlungen des Vermieters/Veranstalters nicht als Zustimmung zu von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Vertragsbedingungen.
1.5. Sollten einzelne Bestimmungen der vorliegenden Nutzungsbedingungen rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig sein oder im Laufe ihrer Dauer werden, so berührt dies die Rechtswirksamkeit und die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In diesem Fall ist die rechtsunwirksame, ungültige und/oder nichtige (rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig gewordene) Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die rechtswirksam und gültig ist und in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der ersetzten Bestimmung – soweit als möglich und rechtlich zulässig – entspricht. Aus dem Umstand, dass der Vermieter/Veranstalter einzelne oder alle der ihm zustehenden Rechte nicht ausübt, kann ein Verzicht auf diese Rechte nicht abgeleitet werden.
2.1. Die Angebote des Vermieters/Veranstalters sind – sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden – freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch für sämtliche Angaben in Preislisten, Prospekten, Homepage etc.
Art. 2 Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verbrauchergeschäfte
1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Vertragsabschlüsse mit Verbrauchern (Konsumenten). Verbraucher iSd § 1 KSchG ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Für Vertragsabschlüsse mit Unternehmern gelangen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Unternehmergeschäfte gemäß Art. 1 der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Anwendung.
1.2. Der Vermieter/Veranstalter schließt Verträge – sofern nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart wurde – ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab.
1.3. Der Einbeziehung entgegenstehender oder ergänzender Vertragsbedingungen des Vertragspartners wird ausdrücklich widersprochen. Diese sind ausnahmslos nur gültig, wenn und insoweit sie im Einzelfall schriftlich vereinbart wurden. Insbesondere gelten Vertragserfüllungshandlungen des Vermieters/Veranstalters nicht als Zustimmung zu von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Vertragsbedingungen.
1.4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder im Laufe ihrer Dauer werden oder sollte der Vertrag eine Lücke aufweisen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Dies gilt nicht, wenn die unwirksame Bestimmung eine der Hauptleistungspflichten regelt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen. Aus dem Umstand, dass der Fotograf einzelne oder alle der ihm zustehenden Rechte nicht ausübt, kann ein Verzicht auf diese Rechte nicht abgeleitet werden.
2.1. Die Angebote des Vermieters/Veranstalters sind – sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden – freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch für sämtliche Angaben in Preislisten, Prospekten, Homepage etc.
Art. 3 Studiovermietung
Der Auftraggeber hat die Möglichkeit Zeitslots im Studio Lightbox-Project e.U. je nach Verfügbarkeit zu buchen über den Onlineshop, telefonisch oder per E-Mail. Der Vertrag kommt mit Buchungsbestätigung durch den Vermieter zustande. Die Buchungsbestätigung erfolgt schriftlich an die vom Vertragspartner bekannt gegebene Anschrift oder E-Mail.
2.1. Der Vertragspartner inklusiver aller Begleitpersonen ist berechtigt das Studio und alle darin befindlichen technischen Geräte nach Verfügbarkeit und auf eigene Gefahr innerhalb der vermieteten Räumlichkeiten zu nutzen. Ein Umbau der Leihgeräte – in welcher Form auch immer – ist nicht zulässig. Die Studioräume sowie die darin vorhandenen technischen Geräte dürfen nicht zweckentfremdet benutzt werden. Darüber hinaus ist es auch untersagt die mitvermieteten technischen Geräte außerhalb der Studioräumlichkeiten zu nutzen.
2.2. Das Studio ist am Ende der Studiomiete in ordnungsgemäßen Zustand zu übergeben. Der Vertragspartner verpflichtet sich zu größtmöglicher Sorgfalt. Im Falle grober Verschmutzung hat der Vertragspartner für die kostenpflichtige Behebung dieser zu sorgen. Im Falle übermäßiger Verschmutzung ist der Vermieter berechtigt dem Vertragspartner eine Reinigungspauschale in Rechnung zu stellen.
3.1. Dem Vermieter steht für die Zurverfügungstellung des Studios ein Entgelt nach den jeweils gültigen Preislisten zu.
3.2. Die Miete ist bei Buchung des Studios im Vorhinein per Kreditkartenzahlung, Überweisung, auf Rechnung oder am Ende der Studiomiete direkt vor Ort an den Vermieter oder eine von ihm hierzu bevollmächtigte Person zu entrichten.
4.1. Die Studiobuchung kann im Falle einer kommerziellen Nutzung (Unternehmergeschäft gemäß Art. 1) bis 7 Tage, im Falle einer privaten Nutzung (Verbrauchergeschäft gemäß Art. 2) bis 3 Tagen vor Mietbeginn kostenfrei storniert werden. Für die Wahrung der Frist ist auf den Zugang der Stornierungsmeldung per E-Mail an den Vermieter abzustellen.
4.2. Bis 48 Stunden vor Mietbeginn ist bei Stornierung der Buchung eine Stornoentschädigung in Höhe von 30 % der Miete für den Buchungszeitraum zu entrichten. Bei einer Stornierung unter 48 Stunden vor Mietbeginn ist die Miete für den Buchungszeitraum im Ausmaß von 100 % zu entrichten. Für die Wahrung der Frist ist auf den Zugang der Stornierungsmeldung per E-Mail an den Vermieter abzustellen.
4.3. Bis 48 Stunden vor Mietbeginn ist eine einmalige kostenfreie Umbuchung der Studiomiete möglich.
Der Vertragspartner darf seine Rechte aus diesem Vertrag nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters/Veranstalters ganz oder teilweise auf Dritte übertragen oder Dritten verpfänden.
Art. 4 Workshops / Kurse / Seminare
1.1. Die Lightbox-Project e.U. bietet Fortbildungen in Form von Workshops / Kursen / Seminaren an.
1.2. Unter Workshops / Kurse / Seminare /Lehrgänge (in Folge kurz „Veranstaltung“) sind Veranstaltungen zu verstehen, die sich mit einzelnen Praxis- oder Theorieteilen eines bestimmten Themengebietes beschäftigen. Hierbei kann es sich um eine einmalig stattfindende oder um eine auf mehrere Termine aufgeteilte Veranstaltung handeln.
2.1. Der Vertragspartner hat die Möglichkeit die Teilnahme an Workshops / Kursen / Seminaren über den Onlineshop zu buchen. Das Angebot des Veranstalters im Onlineshop ist vorbehaltlich der Verfügbarkeit aufgrund einer Teilnehmerbeschränkung rechtsverbindlich. Der Vertrag kommt durch Einlangen der Buchung beim Veranstalter und Bezahlung der Teilnahmegebühr zustande. Der Buchungsvorgang wird durch Auswahl der gewünschten Veranstaltung in den Warenkorb in Gang gesetzt und durch Anklicken des Kaufbuttons am Ende des Buchungsvorgangs abgeschlossen. Der Veranstalter bestätigt die vertragsgegenständliche Buchung nach Zahlungseingang durch Übersendung der Buchungsbestätigung an die vom Vertragspartner bekannt gegebene Anschrift oder E-Mail.
2.2. Der Vertragspartner bestätigt mit seiner Anmeldung zu einer Veranstaltung gemäß Art. 4 Punkt 1.2., welche auf mehrere Termine aufgeteilt ist, dass er zur Kenntnis nimmt, dass die Anmeldung für den gesamten Veranstaltungszeitraum gemäß Veranstaltungsbeschreibung im Onlineshop gilt. Eine Teilbuchung einzelner Bestandteile oder Termine ist ausdrücklich nicht möglich.
2.3. Eine Anmeldung zu einer bereits laufenden Veranstaltung ist, sofern Teilnehmerkapazitäten frei sind, im direkten Wege beim Veranstalter möglich. Der Vertragsabschluss erfolgt durch Zahlungseingang und erfolgt hierüber eine schriftliche Buchungsbestätigung durch den Veranstalter an die vom Vertragspartner bekannt gegebene Anschrift oder E-Mail. Eine Anmeldung zu einer bereits laufenden Veranstaltung führt aber zu keiner Reduktion der Teilnahmegebühr. Diese ist in voller Höhe – ungeachtet der bereits stattgefundenen Veranstaltungseinheiten – zu entrichten. Auch wird durch die spätere Teilnahme an der Veranstaltung kein Anspruch auf Wiederholung der bereits stattgefundenen Veranstaltungseinheiten begründet.
3.1. Inhalt, Termine, Entgelt und Organisation sowie Art und Weise des Leistungsnachweises der Veranstaltung sind der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung im Onlineshop zu entnehmen.
4.1. Dem Veranstalter steht für die Durchführung der Veranstaltung ein Entgelt nach der jeweils vorliegenden Veranstaltungsbeschreibung zu.
4.2. Das Entgelt für die Teilnahme an der Veranstaltung gemäß Art. 4 Punkt 1.2. ist im Vorhinein mittels der im Onlineshop angegebenen Zahlungsmöglichkeiten in voller Höhe zu entrichten. Eine Teilzahlung / Ratenzahlung erfordert eine gesonderte schriftliche Zahlungsvereinbarung vor Kursbeginn / Buchung.
4.3. Im Fall der Teilnahme an einer bereits laufenden Veranstaltung gemäß Art. 4 Punkt 2.3. ist das Entgelt im Vorhinein per Kreditkartenzahlung oder Überweisung an den Veranstalter zu entrichten. Die spätere Teilnahme an der Veranstaltung begründet weder ein Anspruch auf Reduktion der Teilnahmegebühr noch auf Wiederholung bereits stattgefundener Veranstaltungseinheiten.
4.4. Sollte der Vertragspartner einzelne Einheiten der Veranstaltung nicht besuchen können, begründet dies ebenfalls keinen Anspruch auf Reduktion der Teilnahmegebühr oder auf Wiederholung der einzelnen Veranstaltungseinheiten.
5.1. Bei Nichterreichen der Mindesteilnehmerzahl gemäß Veranstaltungsbeschreibung hat der Veranstalter das Recht die Veranstaltung zeitgerecht, spätestens 48 Stunden vor Beginn der Veranstaltung abzusagen. Der Veranstalter hat dann die Möglichkeit dem Vertragspartner einen Ersatztermin anzubieten. Sollte der Vertragspartner zu diesem Termin verhindert sein, wird ihm die Teilnahmegebühr in voller Höhe vom Veranstalter rückerstattet. Eine über die Teilnahmegebühr hinausgehende Haftung für Kosten des Vertragspartners, wie zum Beispiel aus einer Anreise resultierende Reisekosten, Beherbergungskosten bzw. Stornokosten, Arbeitsausfall udgl., seitens des Veranstalters ist ausgeschlossen.
5.2. Bei Ausfall einer Veranstaltung infolge höherer Gewalt (Naturgewalten, Krankheit und Vorkommnisse, die nicht der Sphäre des Veranstalters zuzurechnen sind und von diesem auch nicht grob fahrlässig herbeigeführt wurden) hat der Veranstalter die Möglichkeit dem Vertragspartner einen Ersatztermin anzubieten. Sollte der Vertragspartner zu diesem Termin verhindert sein, wird ihm die Teilnahmegebühr in voller Höhe in Falle einer 1-Tagesveranstaltung und in aliquoter Höhe in Falle einer gestaffelten Veranstaltung rückerstattet. Eine über den Rückerstattungsbeitrag hinausgehende Haftung für Kosten des Vertragspartners, wie zum Beispiel aus einer Anreise resultierende Reisekosten, Beherbergungskosten bzw. Stornokosten, Arbeitsausfall udgl., seitens des Veranstalters ist ausgeschlossen.
5.3. Der Veranstalter übernimmt die Haftung für Unfälle und sonstige Schäden, welche im Zeitraum der Veranstaltung auftreten, im Rahmen und in der Höhe der gesetzlichen Haftpflicht. Der Veranstalter übernimmt keine darüberhinausgehende Haftung für Verlust oder Beschädigung der Ausrüstung, persönlichen Wertgegenstände oder Kleidungsstücke des Vertragspartners.
6.1. Eine Abmeldung von der vertragsgegenständlichen Veranstaltung ist bis 1 Woche vor Beginn kostenfrei möglich. Die Teilnahmegebühr wird nach fristgerechter Abmeldung seitens des Vertragspartners durch den Veranstalter in voller Höhe rückerstattet. Für die Wahrung der Frist ist auf den Zugang der Abmeldung per E-Mail an den Veranstalter abzustellen.
6.2. Bis 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn ist bei Abmeldung seitens des Vertragspartners eine Entschädigung in Höhe von 30 % der Teilnahmegebühr in Anrechnung zu bringen. Die Teilnahmegebühr in Höhe von 70 % wird vom Veranstalter rückerstattet. Bei einer Abmeldung seitens des Vertragspartners unter 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn erlischt der Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Diese gebührt in vollem Umfang dem Veranstalter. Für die Wahrung der Frist ist auf den Zugang der Abmeldung per E-Mail an den Veranstalter abzustellen.
6.3. Die Regelungen gemäß Art. 4 Punkt 6 kommen zur Anwendung, sofern in der Veranstaltungsbeschreibung im Onlineshop nicht eine andere Regelung hinsichtlich Abmeldung enthalten ist.
7.1. Unterlagen, welche dem Vertragspartner im Zuge der Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden, dürfen ohne ausdrückliche und schriftliche vorhergehende Zustimmung des Veranstalters weder vervielfältigt, Dritten zur Verfügung gestellt oder öffentlich verbreitet werden.
7.2. Der Veranstalter ist berechtigt den Vertragspartner von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung bei Fortbestehen seines Entgeltanspruches auszuschließen, wenn dieser ein Verhalten setzt, das dazu geeignet ist, die Veranstaltung in einer Art und Weise zu stören, die eine planmäßige und ungestörte Abhaltung dieser unmöglich macht oder im hohen Ausmaß erschwert.
7.3. Dem Vertragspartner ist es untersagt ohne ausdrückliche und schriftliche vorhergehende Zustimmung des Veranstalters während der Veranstaltung Bild-, Video- und / oder Tonmaterial vom Lehrmaterial oder von der Veranstaltung anzufertigen. Sollte der Vertragspartner dieser Bestimmung zuwider handeln, ist der Veranstalter berechtigt den Vertragspartner von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen. Eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr ist auch in diesem Fall ausgeschlossen.
8.1. Der Vertragspartner stimmt mit seiner Anmeldung zur Teilnahme an der Veranstaltung zu und erteilt seine zeitlich unbefristete Erlaubnis, dass der Veranstalter im Zuge der Veranstaltung und dem Vertragspartner Bild- und Videomaterial anfertigt, welches er zu Werbezwecken speichern, nutzen, bearbeiten, durch Dritte bearbeiten lassen und veröffentlichen darf.
8.2. Der Vertragspartner ist dazu berechtigt diese Einwilligung jederzeit schriftlich zu widerrufen.
Der Vertragspartner darf seine Rechte aus diesem Vertrag nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters ganz oder teilweise auf Dritte übertragen oder Dritten verpfänden.
Art. 5 Lehrgänge / Meisterklasse
1.1. Die Lightbox-Project e.U. bietet Fortbildungen in Form von und Lehrgängen / Meisterklassen an.
1.2. Unter Lehrgang / Meisterklasse (in Folge kurz „Lehrveranstaltung“) sind Lehrveranstaltungen zu verstehen, die über ein bzw. mehrere aufeinanderfolgende Semester oder Zeitperioden gehen und mehrere Bereiche der Fotografie sowohl in Praxis als auch Theorie gemäß Lehrveranstaltungsbeschreibung umfassen. Diese Lehrveranstaltungen werden nach positivem Abschluss durch Ausstellung eines Diploms dem Vertragspartner seitens des Veranstalters bei Erreichung des Lehrveranstaltungszieles, einer mindestens 80%igen Anwesenheit bei den einzelnen Einheiten und der vollständigen Zahlung der Teilnahmegebühr bescheinigt.
2.1. Der Vertragspartner hat die Möglichkeit die Teilnahme an Lehrgängen / Meisterklassen über den Onlineshop zu buchen. Das Angebot des Veranstalters im Onlineshop ist vorbehaltlich der Verfügbarkeit aufgrund einer Teilnehmerbeschränkung rechtsverbindlich. Der Vertrag kommt durch Einlangen der Buchung beim Veranstalter zustande. Der Buchungsvorgang wird durch Auswahl der gewünschten Lehrveranstaltung in den Warenkorb in Gang gesetzt und durch Anklicken des Kaufbuttons am Ende des Buchungsvorgangs abgeschlossen. Der Veranstalter bestätigt die vertragsgegenständliche Buchung nach Zahlungseingang der Anzahlung durch Übersendung der Buchungsbestätigung an die vom Vertragspartner bekannt gegebene Anschrift oder E-Mail.
2.2. Der Vertragspartner bestätigt mit seiner Anmeldung an einem Lehrgang / Meisterklasse, dass er zur Kenntnis nimmt, dass diese Anmeldung für den gesamten Lehrveranstaltungszeitraum gemäß Lehrveranstaltungsbeschreibung im Onlineshop gilt. Eine Anmeldung zu einzelnen Teilen der Lehrveranstaltung ist nicht möglich.
2.3. Eine Anmeldung zu einer bereits laufenden Lehrveranstaltung gemäß Art. 5 Punkt 1.2. ist, sofern Teilnehmerkapazitäten frei sind, im direkten Wege beim Veranstalter möglich. Der Vertragsabschluss erfolgt durch Zahlungseingang der Teilnahmegebühr in voller Höhe und erfolgt hierüber eine schriftliche Buchungsbestätigung durch den Veranstalter an die vom Vertragspartner bekannt gegebene Anschrift oder E-Mail. Eine Anmeldung zu einer bereits laufenden Lehrveranstaltung führt aber zu keiner Reduktion der Teilnahmegebühr. Diese ist in voller Höhe – ungeachtet der bereits stattgefundenen Lehrveranstaltungseinheiten – zu entrichten. Auch wird kein Anspruch auf Wiederholung der bereits stattgefundenen Lehrveranstaltungseinheiten begründet.
3.1. Inhalt, Termine, Entgelt und Organisation sowie Art und Weise des Leistungsnachweises der Lehrveranstaltung sind der jeweiligen Lehrveranstaltungsbeschreibung im Onlineshop zu entnehmen.
4.1. Dem Veranstalter steht für die Durchführung der Lehrveranstaltung ein Entgelt nach der jeweils vorliegenden Lehrveranstaltungsbeschreibung im Onlineshop zu.
4.2. Im Zuge der Anmeldung ist vom Vertragspartner eine Anzahlung bei Buchung im Onlineshop zu leisten. Die restliche Teilnahmegebühr ist spätestens 14 Tage vor Beginn der Lehrveranstaltung mittels Kreditkarte oder Überweisung an den Veranstalter zu entrichten.
4.3. Im Fall der Teilnahme an einer bereits laufenden Lehrveranstaltung gemäß Art. 5 Punkt 2.3. ist das Entgelt im Vorhinein per Kreditkartenzahlung oder Überweisung an den Veranstalter zu entrichten. Die spätere Teilnahme an der Lehrveranstaltung begründet weder ein Anspruch auf Reduktion der Teilnahmegebühr noch auf Wiederholung bereits stattgefundener Lehrveranstaltungseinheiten.
4.4. Sollte der Vertragspartner einzelne Einheiten der Lehrveranstaltung nicht besuchen können, begründet dies ebenfalls keinen Anspruch auf Reduktion der Teilnahmegebühr oder auf Wiederholung der einzelnen Lehrveranstaltungseinheiten.
5.1. Bei Nichterreichen der Mindesteilnehmerzahl gemäß Lehrveranstaltungsbeschreibung hat der Veranstalter das Recht die Lehrveranstaltung zeitgerecht, spätestens 48 Stunden vor Beginn der Lehrveranstaltung abzusagen. Der Veranstalter hat dann die Möglichkeit dem Vertragspartner einen Ersatztermin anzubieten. Sollte der Vertragspartner zu diesem Termin verhindert sein, wird ihm die Anzahlung bzw. die bereits entrichte Teilnahmegebühr in voller Höhe vom Veranstalter rückerstattet. Eine über die Teilnahmegebühr hinausgehende Haftung für frustrierte Kosten des Vertragspartners, wie zum Beispiel aus einer Anreise resultierende Reisekosten, Beherbergungskosten bzw. Stornokosten, Arbeitsausfall udgl., seitens des Veranstalters ist ausgeschlossen.
5.2. Bei Ausfall eines einzelnen Termins einer Lehrveranstaltung infolge höherer Gewalt (Naturgewalten, Krankheit und Vorkommnisse, die nicht der Sphäre des Veranstalters zuzurechnen sind und von diesem auch nicht grob fahrlässig herbeigeführt wurden) hat der Veranstalter die Möglichkeit dem Vertragspartner einen Ersatztermin anzubieten. Sollte der Vertragspartner zu diesem Termin verhindert sein, bleibt der Entgeltsanspruch des Veranstalters hiervon unberührt. Eine Haftung des Veranstalters für eventuell frustrierte Aufwendungen des Vertragspartners, wie zum Beispiel aus einer Anreise resultierende Reisekosten, Beherbergungskosten bzw. Stornokosten, Arbeitsausfall udgl., ist ausgeschlossen.
5.3. Der Veranstalter übernimmt die Haftung für Unfälle und sonstige Schäden, welche im Zeitraum der Lehrveranstaltung auftreten, im Rahmen und in der Höhe der gesetzlichen Haftpflicht. Der Veranstalter übernimmt keine darüberhinausgehende Haftung für Verlust oder Beschädigung der Ausrüstung, persönlichen Wertgegenstände oder Kleidungsstücke des Vertragspartners.
6.1. Eine Abmeldung von der vertragsgegenständlichen Lehrveranstaltung ist bis 1 Monat (abzustellen ist hierbei auf das Tagesdatum) vor Beginn kostenfrei möglich. Die bereits entrichtet Anzahlung gemäß Lehrveranstaltungsbeschreibung und eine allenfalls bereits vollständig entrichtete Teilnahmegebühr wird nach fristgerechter Abmeldung seitens des Vertragspartners durch den Veranstalter in voller Höhe rückerstattet. Für die Wahrung der Frist ist auf den Zugang der Abmeldung per E-Mail an den Veranstalter abzustellen.
6.2. Bis 1 Woche vor Lehrveranstaltungsbeginn ist bei Abmeldung seitens des Vertragspartners die gegebenenfalls vollständig entrichtet Teilnahmegebühr abzüglich der gemäß Lehrveranstaltungsbeschreibung zu entrichtenden Anzahlung durch den Veranstalter rückzuerstatten. Bei einer Abmeldung seitens des Vertragspartners unter 1 Woche vor Lehrveranstaltungsbeginn erlischt der Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Diese gebührt in vollem Umfang dem Veranstalter. Für die Wahrung der Frist ist auf den Zugang der Abmeldung per E-Mail an den Veranstalter abzustellen. Sollte der Vertragspartner allerdings einen Ersatzteilnehmer benennen können, der in den Vertrag bei gleichzeitiger vollständiger Entrichtung der Teilnahmegebühr eintritt, ist dem Vertragspartner die Teilnahmegebühr auch bei nicht fristgerechter Abmeldung durch den Veranstalter abzüglich der in der Lehrveranstaltungsbeschreibung normierten Anzahlung rückzuerstatten.
6.3. Die Regelungen gemäß Art. 5 Punkt 6 kommen zur Anwendung, sofern in der Lehrveranstaltungsbeschreibung im Onlineshop nicht eine andere Regelung hinsichtlich Abmeldung enthalten ist.
7.1. Unterlagen, welche dem Vertragspartner im Zuge der Lehrveranstaltung zur Verfügung gestellt werden, dürfen ohne ausdrückliche und schriftliche vorhergehende Zustimmung des Veranstalters weder vervielfältigt, Dritten zur Verfügung gestellt oder öffentlich verbreitet werden.
7.2. Der Veranstalter ist berechtigt den Vertragspartner von der weiteren Teilnahme an der Lehrveranstaltung bei Fortbestehen seines Entgeltanspruches auszuschließen, wenn dieser ein Verhalten setzt, das dazu geeignet ist, die Lehrveranstaltung in einer Art und Weise zu stören, die eine planmäßige und ungestörte Abhaltung dieser unmöglich macht oder im hohen Ausmaß erschwert.
7.3. Dem Vertragspartner ist es untersagt ohne ausdrückliche und schriftliche vorhergehende Zustimmung des Veranstalters während der Lehrveranstaltung Bild-, Video- und / oder Tonmaterial vom Lehrmaterial oder von der Lehrveranstaltung anzufertigen. Sollte der Vertragspartner dieser Bestimmung zuwider handeln, ist der Veranstalter berechtigt den Vertragspartner von der weiteren Teilnahme an der Lehrveranstaltung auszuschließen. Eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr ist auch in diesem Fall ausgeschlossen.
8.1. Der Vertragspartner stimmt mit seiner Anmeldung zur Teilnahme an der Lehrveranstaltung zu und erteilt seine zeitlich unbefristete Erlaubnis, dass der Veranstalter im Zuge der Lehrveranstaltung Bild- und Videomaterial anfertigt, welches er zu Werbezwecken speichern, nutzen, bearbeiten, durch Dritte bearbeiten lassen und veröffentlichen darf.
8.2. Der Vertragspartner ist dazu berechtigt diese Einwilligung jederzeit schriftlich zu widerrufen.
Der Vertragspartner darf seine Rechte aus diesem Vertrag nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters ganz oder teilweise auf Dritte übertragen oder Dritten verpfänden.